Rechte und Pflichten

Rechte des Gastes

Für die aus seinem Kontingent angebotenen Unterkünfte trägt der Reiseveranstalter

Zugvogel-Reisen GmbH
Torfsteg 16
17033 Neubrandenburg

die volle Verantwortung und haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Reiseleistung.

Bei Leistungsstörungen oder auftretenden Mängeln kann der Reisende Zugvogel-Reisen GmbH unter der Tel.: 0395 4216143 oder der E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen (außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen über Anrufbeantworter/E-Mail). Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält die volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Reise erheblich geändert wird. Wenn Zugvogel-Reisen GmbH die Reise vor Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Reise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Reise voraussichtlich beeinträchtigen.

Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Reise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. Umbuchungen werden auf Wunsch bis zum 60. Tag vor Reisebeginn gegen Gebühr vorgenommen. Die Übertragung der Reise auf eine andere Person ist kostenfrei.

Können nach Beginn der Reise wesentliche Bestandteile nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Reiseleistung hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

Die Objektbeschreibungen beruhen auf Verträgen mit den Eigentümern. Der Gast hat daher Anspruch auf Übergabe eines Ferienobjektes, welches von der Zimmerstruktur, der Ausstattung und des Angebotes der jeweiligen Objektbeschreibung entspricht. Geringfügige Abweichungen, die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigen, können vernachlässigt werden. Das betrifft auch Größen- und Entfernungsangaben, die häufig geschätzt wurden.

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast das Mietobjekt in einem sauberen, ordentlichen und betriebsbereiten Zustand zu übergeben und die gebuchten Reiseleistungen gewissenhaft zu erbringen. Bei Leistungsstörungen hat der Gast das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Das Abhilfebegehren setzt eine vorherige Mängelanzeige voraus.

Bei vor Ort erhobenen verbrauchabhängigen Nebenkosten (Wasser, Strom oder Heizung) hat der Gast das Recht auf Nachweis des Verbrauchs. Grundlage der Berechnung ist der ortsübliche Tarif. Bei evtl. durch den Vermieter einbehaltenen Kautionen hat der Gast das Recht auf Rückerstattung am Ende der Reise. Nebenkosten können mit der Kaution verrechnet werden.

Sollte bei der Buchung die Kapazität des gemieteten Ferienobjektes nicht ausgeschöpft sein, kann der Gast vor der Anreise beim Vermieter die Mitreise weiterer Personen anmelden, sofern sich dadurch der Reisepreis nicht ändert. Eine Überbuchung der maximalen Personenzahl ist allerdings nicht möglich. Eine kostenpflichtige Nachbuchung von Personen ist nur bei Zugvogel-Reisen möglich.


Pflichten des Gastes

Der Reisende verpflichtet sich zur Zahlung des Reisepreises entsprechend der vorgegebenen Zahlungsbedingungen. Werden An- und Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeiten geleistet, so ist Zugvogel-Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Ziffer 3 ARB zu erheben.

Der Reisende verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem anvertrauten Gebäude und dessen Inventar und haftet für verursachte Schäden. Alle Schäden sind dem Eigentümer oder dem Reiseveranstalter unverzüglich anzuzeigen und gegebenenfalls zu ersetzen.

Der Reisende muss bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitwirken um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auftretende Mängel sind dem Eigentümer zum Zwecke der Abhilfe unverzüglich anzuzeigen und sollte sie sich im Sinne der Beweisführung möglichst bestätigen lassen. Die Eigentümer sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Eigentümer und Vermittlungsagenturen sind allerdings nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Ansprüche anzuerkennen. Sollte der Eigentümer nicht in der Lage sein, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, so ist Zugvogel-Reisen unverzüglich zu informieren (außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen über Anrufbeantworter/E-Mail). Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB kündigen, so müssen Sie uns vorher eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wurde oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares, Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Als Eigentümer hat der Vermieter das Recht, bestimmte Verhaltensregeln für den Aufenthalt in einer "Hausordnung" festzulegen (z. B. Nachtruhe, Müllentsorgung, Reinigung etc.). Die Hausordnung soll informieren, jedoch keine Verbote verhängen, die den Wert des Urlaubs einschränken.

Der Vermieter kann auf Einhaltung des Reisevertrages bestehen. So kann er z. B. nicht angemeldeten Personen oder Haustieren die Aufnahme verweigern oder ggfs. eine zusätzliche Vergütung verlangen. Der Empfang von Besuchern, auch wenn diese nicht übernachten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter kann bei der Anreise des Gastes die Hinterlegung einer Kaution (in der Regel 50 EUR, in Ausnahmefällen bis max. 200 EUR) verlangen. Die Kaution ist ein Sicherheitsbetrag, der zum Ende des Aufenthaltes mit evtl. verursachten Schäden oder vor Ort zu entrichtenden Nebenkosten verrechnet werden kann. Viele Vermieter verzichten auf Kautionen.

Der Vermieter darf dem Gast zum Ende des Aufenthaltes Nebenkosten berechnen, sofern diese vertraglich vereinbart sind.

Der Vermieter hat das Recht, sich vor Abreise des Gastes von der ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjektes zu überzeugen und kann bei der Feststellung von schuldhaft verursachten Schäden  Schadenersatz verlangen.

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